Gemeinnütziger Spar- und Bauverein Friemersheim eG
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Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung nach § 43a Absatz 1 Satz 1 GenG bestimmen, dass die Mitgliederversammlung durch eine Vertreterversammlung ersetzt wird. In der Sache unterscheidet sie sich also nicht von der klassischen Mitgliederversammlung. Sie hat die gleichen Aufgaben und Kompetenzen, jedoch ermöglicht sie einer mitgliederstarken Genossenschaft (wie der unseren) die Versammlung in praktikabler Weise abhalten zu können.

Zukünftig würde also die Mitgliederversammlung durch die Vertreterversammlung ersetzt werden.

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  • Planungssicherheit für die Genossenschaft, da die Anzahl der Teilnehmer an der Vertreterversammlung von vornherein feststeht.
  • Jahrelange verbandliche Erfahrung zeigt erheblich höhere Teilnehmerquoten als bei Mitgliederversammlungen.
  • Das genossenschaftliche Prinzip der Gewaltenteilung wird gestärkt, da Vorstände und Aufsichtsräte keine Vertreter sein können und daher nicht mit abstimmen dürfen.
  • Die potenzielle Gefahr der Durchsetzung von Individualinteressen einzelner Mitgliedergruppen sinkt deutlich, da festgelegt ist, wie viele Vertreter pro Wahlbezirk gewählt werden. Je mehr Mitglieder in einem Wahlbezirk leben, desto mehr Vertreter dürfen sie wählen. Dadurch bleiben die Abstimmungen fair.
  • Die geringere notwendige Raumkapazität bei den Vertreterversammlungen ermöglicht eine Präsenzveranstaltung mit 65 Vertretern auch unter Pandemiebedingungen.
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  • Beschlüsse zur Satzung der Genossenschaft
  • Genehmigung des geprüften Jahresabschlusses
  • Verwendung des Jahresüberschusses
  • Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand
  • Wahl des Aufsichtsrates
  • Benennung eines Wahlausschusses für die Organisation der Wahlen zur Vertreterversammlung
  • Festlegung einer Wahlordnung
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Als Vertreter besucht man die jährlich stattfindende Vertreterversammlung und nimmt an den Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten teil. Zusätzlich sollte man in seinem Wahlbezirk Ansprechpartner für Probleme, Wünsche oder Ideen der Mitglieder sein, damit man sich für diese dann in den Vertreterversammlungen starkmachen kann. 

Die Vertreter üben trotz alledem ein freies Mandat aus, sind also nicht an Weisungen gebunden. Da die Vertreter aber von den Mitgliedern in ihrem Wahlbezirk direkt gewählt werden, sollten die Vertreter sich ihrer Verantwortung bewusst sein und immer im Interesse der Mitglieder handeln. Sie üben ein Ehrenamt aus und prägen die Genossenschaft mit ihren Entscheidungen maßgeblich mit. Im Prinzip sind sie das Bindeglied zwischen Mitgliedern, Aufsichtsrat und Vorstand.

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Als Vertreter kann jede natürliche, volljährige Person gewählt werden, die Mitglied der Genossenschaft ist und nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehört.

Möchten Sie Engagement zeigen, Verantwortung übernehmen und mit entscheiden, wie sich die Genossenschaft zukünftig entwickelt? Dann melden Sie sich gerne per Brief oder Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und lassen Sie sich zur Vertreterwahl aufstellen!

Wir freuen uns über Ihr genossenschaftliches Engagement!

Gemeinnütziger Spar- und Bauverein Friemersheim eG
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Sollte sich die diesjährige Mitgliederversammlung für die Satzungsänderung und damit für die Vertreterwahl entscheiden, wird es im kommenden Frühjahr 2022 die erste Vertreterwahl geben.

Die Wahlunterlagen erhalten alle Mitglieder bequem per Post.

Die Amtszeit der Vertreter beträgt fünf Jahre. Daher würde die nächste Vertreterwahl dann voraussichtlich wieder im Jahr 2027 stattfinden.

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Die Anzahl der Vertreter hängt von der Mitgliederanzahl der Genossenschaft ab. Da wir per 31.12.2020 insgesamt 2.565 Mitglieder waren, brauchen wir 65 Vertreter und 18 Ersatzvertreter. Insgesamt also 83 ehrenamtliche Amtsträger.

Diese 83 Vertreter teilen sich auf sechs Wahlbezirke auf. Je nach Größe des Wahlbezirks werden unterschiedlich viele Vertreter gewählt.

Durch die Einteilung in Wahlbezirke bleibt gewährleistet, dass die Interessen aller Mitglieder gerecht vertreten werden. Je mehr Mitglieder in einem Wahlbezirk wohnen, desto mehr Vertreter dürfen sie wählen. Dadurch bleibt die Interessenvertretung auf der Versammlung fair und demokratisch.

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Ihre Rechte und Pflichten als Mitglied in der Genossenschaft werden nicht eingeschränkt. Sie delegieren lediglich Ihr bisher vorhandenes Stimmrecht in der Mitgliederversammlung auf eine Person Ihres Vertrauens (Vertreter), den Sie im Rahmen einer Wahl persönlich bestimmen können. Alle anderen Rechte und Pflichten bestehen weiterhin fort.

 

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Für die einzelnen Wohnbezirke bedeutet dies eine deutliche Steigerung des Einflusses im Vergleich zur bisherigen Mitgliederversammlung. Bisher besteht die Möglichkeit, durch einseitige Mobilisierung einzelner Interessengruppen den Versuch zu unternehmen, Einfluss auf die Genossenschaft zu gewinnen. Durch die Einführung der Vertreterversammlung wird sichergestellt, dass dauerhaft ein ausgeglichener Interessenaustausch zwischen den Wohnbezirken erfolgt und das Unternehmen als Ganzes keinen einseitigen Einzelinteressen unterworfen wird.

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Der Wahlvorstand kümmert sich um die ordnungsgemäße Abwicklung der Vertreterwahl. Unter anderem führt er die Liste der Kandidaten und achtet auf die Einhaltung der Wahlordnung. Er bildet sich zur Mehrheit aus drei Vertretern der Mitglieder und je einem Vertreter von Aufsichtsrat und Vorstand. Durch diese Zusammensetzung ist gleichfalls eine einseitige Durchsetzung von Einzelinteressen nicht möglich.